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   VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me   

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https://dejure.org/2006,23225
VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me (https://dejure.org/2006,23225)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me (https://dejure.org/2006,23225)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me (https://dejure.org/2006,23225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Zum Recht des Wasserversorgers auf Leistungseinstellung; Wasser; Liefersperre; Leistungseinstellung; Zurückbehaltungsrecht; Anschluss- u.Benutzungszwang; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Trinkwasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03
    sondern ein körperschaftlich strukturierter, öffentlich-rechtlicher Verband eigener Art, dem keine Hoheitsrechte zustanden, der jedoch für die Rückabwicklung von fehlgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Verhältnissen im eigenen Namen teilrechtsfähig war (ThürOVG, U. v. 25.02.2004, Az.: 4 KO 703/01, ThürVGRspr. 2004, 129).
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Auszug aus VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03
    Dabei ist der später dann doch noch wirksam entstandene Zweckverband, vorliegend also der Beklagte, nicht identisch mit dem fehlerhaften Zweckverband gleichen Namens (ThürOVG, a.a.O.; ThürOVG, U. v. 31.05.2005, Az.: 4 KO 1109/04).
  • OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03
    Dies ist schon deshalb fraglich, weil die Forderung aus einem Zeitraum stammt, zu dem der Beklagte noch nicht wirksam entstanden war (ThürOVG, U. v. 14.10.2002, Az.: 4 N 340/95).
  • VG Dresden, 22.07.2005 - 4 K 1362/05
    Auszug aus VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03
    Es ist anerkannt, dass dieses Rechtsinstitut jedenfalls seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht anwendbar ist (vgl. etwa HessVGH, U. v. 07.11.1995, Az.: 5 UE 2669/94; VG Dresden, B. v. 22.07.2005, Az.: 4 K 1362/05 [Juris MWRE114770500 m.w.N.]).
  • VG Gera, 15.10.1997 - 5 E 1513/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03
    Aus den gleichen Erwägungen heraus können ausstehende Abwassergebühren nicht zur Begründung einer Einstellung der Versorgung nach § 21 Abs. 2 WBS herangezogen werden (a. A.: VG Gera, B. v. 15.10.1997, Az. 5 E 1513/96 GE).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 2 S 1926/14

    Verwaltungsaktscharakter der Ankündigung der Einstellung der Versorgung mit

    Rückstände bei anderen Kommunalabgaben sind demgegenüber - so zu Recht das Verwaltungsgericht - von vornherein nicht geeignet, eine Wassersperre zu rechtfertigen (vgl. (vgl. z.B. OVG B-Bbg., Beschluss vom 01.11.2011 - NVwZ-RR 2012, 140; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 - VG Meiningen, Urteil vom 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me; jeweils juris; VG Freiburg, aaO).
  • VG Magdeburg, 22.06.2012 - 9 A 166/11

    Sperrung eines Trinkwasseranschlusses

    Weiter wäre der Wasserversorger gehalten, eine Notversorgung mit Wasser sicherzustellen (vgl. dazu: Bayr. VGH, Beschl. v. 08.01.1988, 23 CS 87.01899; VG Meiningen, Urt. v. 21.02.2006, 2 K 110/03.Me; VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2011, AN 1 S 11.02238; alle juris).
  • VG Potsdam, 27.10.2021 - 8 L 674/21
    Denn die Liefersperre ist kein außerordentliches Mittel der Zwangsvollstreckung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - 9 A 166/11 -, juris Rn. 19; VG Dresden, Urteil vom 17. April 2012 - 2 K 816/10 -, juris Rn. 27; VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris Rn. 28; VG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 3 B 43/03 -, juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.09.2007 - 5 L 96/07

    Einstweilige Anordnung, gerichtet auf die weitere Belieferung mit Trinkwasser

    Es kommt hinzu, dass in einem Fall, in dem die Zahlungsrückstände ihre Grundlage in öffentlich-rechtlichen Gebührenforderungen haben, mit der Anordnung einer Liefersperre der Sache nach in unzulässiger Weise ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel der Zwangsvollstreckung eingesetzt werden würde (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.07.2007 - 5 L 355/06

    Belieferung eines Grundstückseigentümers mit Trinkwasser nach Eröffnung des

    Außerdem würde eine Liefersperre damit in unzulässiger Weise als ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel der Zwangsvollstreckung eingesetzt (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris).
  • VG München, 05.06.2008 - M 10 K 06.3935

    Bekanntgabe bei Zweifeln über Zugang; Statthafte Klageart bei Rückforderung von

    Eine Wassersperre kann deshalb nur dann erfolgen, wenn die Zahlungsverpflichtung durch vollziehbaren Verwaltungsakt festgesetzt wurde (vgl. ebenso VG Meiningen, Urt. v. 21.2.2006, Az. 2 K 110/03.Me).
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